Zertifizierung in 8 Schritten:
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Weg zum Entsorgungsfachbetrieb
Mindestens alle drei Jahre
zusätzlich ein unangekündigtes Audit
nach den gesetzlichen Vorgaben
Jährliche Rezertifizierung
und erneute Zertifikatserteilung
Erteilung des Zertifikats und des
Überwachungszeichens nach Behördenzustimmung
Prüfung durch den Überwachungsausschuss
der Entsorgergemeinschaft und
die Genehmigungsbehörden
Beantragung der Mitgliedschaft in der
Entsorgergemeinschaft EFAR
Vorprüfung und Festlegung
des Zertifizierungsumfangs (Benehmens Regelung)
Dokumentation der Vorprüfung und
Mitteilung an Genehmigungsbehörden
Vorbereitung und Durchführung
der Zertifizierungsprüfung durch
erfahrene Sachverständige
Die EFAR hält ihre Mitglieder in Bezug auf Neuerrungen bei der Gesetzgebung und den Umgang mit dem Entsorgungsfachbetrieb auf dem Laufenden.
Als Mitglied der EFAR kümmern wir uns um die Abwicklung Ihrer Erstzertifizierung und der jährlichen Wiederholungsprüfung.
Die EFAR bietet zukünftig Aus- und Weiterbildungskurse für den Entsorgungsfachbetriebs- und Abfallbeauftragten an.
Als Interessensvertretung ihrer Mitglieder nimmt die EFAR Stellung zu geplanten Gesetzestexten und unterstützt ihre Mitglieder in der Außendarstellung.