Wir über uns
Die Entsorgergemeinschaft
Ein paar Worte zur Entsorgergemeinschaft
Etwa die Hälfte der jährlich in der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Abfälle sind dem Bausektor zuzuordnen. Insbesondere bei dem Rückbau von Gebäuden und Anlagen fallen in der Menge und der Art eine Vielzahl von Abfällen an.
Die Erfordernisse nicht nur beim selektiven Rückbau, sondern insbesondere auch in der Verwertung, Aufbereitung bis hin zur Entsorgung der Abfälle sind dabei vielfältig. Oberstes Ziel ist es die Abfallfraktionen zur Entsorgung möglichst zu minimieren und verwertbare Materialien dem Stoffkreislauf wieder zuzuführen, um Ressourcen und Deponieraum zu schonen.
Die technischen, personellen und organisatorischen Anforderungen an Abbruch- und Recyclingbetriebe sind mit der Weiterentwicklung insbesondere der Umweltgesetzgebung in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegen.
Die in 2023 neu gegründete Entsorgergemeinschaft für Abbruch- und Recyclingbetriebe e.V. (EFAR) macht es sich zur Aufgabe, ihre Mitgliedsbetriebe bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
Wir über uns
Mit der behördlichen Zulassung als Entsorgergemeinschaft durch die Bezirksregierung Düsseldorf sind wir als EFAR berechtigt, mit den von uns beauftragten Sachverständigen Ihren Betrieb als Entsorgungsfachbetrieb auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu zertifizieren.
44536 Lünen
76316 Malsch
45721 Halter am See
52070 Aachen
41748 Viersen
48721 Gescher-Hochmoor
52525 Heinsberg
23919 Berkenthin
56076 Koblenz
57299 Burbach
25462 Rellingen